Geschäfts- und
Lieferungsbedingungen

„für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB)“

1. Auftrag
Die nachstehenden Lieferungsbedingungen gelten, falls im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für sämtliche, auch künftige Lieferungen und Leistungen aus unserem Betrieb, sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht besonders schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns in keinem Fall.

2. Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Kommt ein Käufer seiner vertraglichen Abnahmeverpflichtung nicht nach oder annulliert er einen rechtsverbindlich gewordenen Auftrag, so haftet er dem Verkäufer für den durch die Nichteinhaltung der Abnahmeverpflichtung entstandenen Schaden. Als Schadenersatz können wir nach unserer Wahl entweder den tatsächlich entstandenen Schaden oder pauschal 15% des Kaufpreises als Entschädigung fordern; in diesem Fall wird dem Käufer der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

3. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen baldmöglichst, solange der Vorrat reicht. Die eigene Lieferfähigkeit, Liefermöglichkeit und Erfüllungsmöglichkeit wird vorbehalten; in diesem Fall hat der Verkäufer alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Ware zu beschaffen. Gelingt dies nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle höherer Gewalt kann der Verkäufer zurücktreten. Gleiches gilt für nicht vorhersehbare und nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwindende Leistungshindernisse. Ein vom Verkäufer zu vertretendes Hindernis berechtigt nicht zum Rücktritt. Gesetzliche Fristen sind schriftlich zu setzen. Mahnungen haben schriftlich zu erfolgen. Alle Lieferungen erfolgen ab Farm.

4. Zahlungen
Zahlungen sind netto Kasse zu erbringen. Skonto wird nicht gewährt. Bei sachlich begründeten Zweifeln an der Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Gerät der Käufer mit einer Teilzahlung in Verzug, so wird die Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug führt darüber hinaus zur sofortigen Fälligkeit aller unserer Forderungen, bezüglich etwa hereingenommener Wechsel ohne Rücksicht auf deren Laufzeit. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Mängelrügen
Von uns gelieferte Waren sind sofort zu untersuchen, bei größeren Warenmengen durch Stichproben bzw. bei für die Verarbeitung bestimmte Ware durch Probeverarbeitung. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Nicht versteckte Mängel und solche Mängel, die durch die Untersuchung festgestellt werden können, sind binnen 24 Stunden zu rügen. Für versteckte Mängel gilt eine Rügeausschlussfrist von 2 Wochen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien stammender Forderungen unser Eigentum. Wechsel- und Scheckzahlungen gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Sollte unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung usw. Kraft gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise auf den Käufer übergehen, so überträgt dieser sein Eigentum oder Miteigentum an den neuen Sachen zur Sicherung unserer obengenannten Forderungen auf uns. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum auf uns übergeht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die uns übereignete Ware für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Für diesen Fall tritt er die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages unserer Lieferung an uns ab. Wir sind auf Verlangen zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 von Hundert übersteigt. Wir werden bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf berechtigte Belange des Käufers Rücksicht nehmen.

7. Allgemeine Bestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung sind wir befugt, die umwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie m glich entspricht (§ 315 BGB). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 49377 Vechta, sofern der Vertragspartner ein Kaufmann ist. Für unsere speditionsvertraglichen Tätigkeiten gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ( A D S p ), welche hier einsehbar sind.

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